Im Folgenden finden Sie eine Liste der meist gestellten Fragen rund ums Parken bei uns und die passenden Antworten dazu.

Notfall

Bitte drücken Sie die Sprechtaste an der Ein- bzw. Ausfahrtssäule oder auch am Kassenautomaten. Unsere Mitarbeiter:innen sind rund um die Uhr erreichbar. Bitte haben Sie etwas Geduld - zu Stoßzeiten kann es zu etwas längeren Wartezeiten kommen.

Allgemeines rund ums Parken

Fahrzeuge können ununterbrochen bis zu 14 Tage abgestellt werden. Wird das Fahrzeug für einen längeren Zeitraum als 14 Tage abgestellt, so übermitteln Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Kennzeichen) an office(at)apcoa.at. Die Höchsteinstelldauer beträgt ohne Sondervereinbarung (wie z.B. Dauerpark-Abo) höchstens 30 Tage - danach gilt das Fahrzeug als widerrechtlich abgestellt.

Sollte eine Tagesbeschränkung gelten, so wird diese über Beschilderung vor Ort entsprechend ausgewiesen.

An Standorten mit Schrankenkontrolle:

Die Tarifberechnung startet mit dem Einfahrtszeitpunkt und endet mit dem Ausfahrtszeitpunkt. Das Tagesmaximum bezieht sich immer auf 24 Stunden (bei Aus- und erneuter Einfahrt beginnt die Tarifberechnung von vorne). Parken über einen längeren Zeitraum als 24 Stunden ist möglich, der Standort muss dazwischen nicht verlassen werden. Die Berechnung des zu bezahlenden Betrags erfolgt anhand der tatsächlichen Parkdauer und der ausgewiesenen Tarifstruktur.

An Standorten ohne Schrankenkontrolle mit Parkscheinautomaten:

Tagespauschalen sind am Parkscheinautomaten verfügbar. Einfach gewünschte Parkdauer am Parkscheinautomaten auswählen bzw. Geld einwerfen und Parkschein von Außen gut lesbar hinter der Windschutzscheibe anbringen. Bitte dies vor dem Verlassen des Fahrzeugs durchführen. Das Tagesmaximum bezieht sich immer auf 24 Stunden. Alternativ kann auch über die APCOA FLOW App gebucht werden. Bitte Endzeit des Parkscheins oder der APCOA FLOW Buchungen beachten und entweder Parkschein nachlegen oder neue Pauschale über die App buchen, wenn der Parkvorgang fortgesetzt werden soll.

Bitte beachten Sie die generell zulässige ununterbrochene Höchsteinstelldauer laut Nutzungsbestimmungen.

Nein, die Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, seines Zubehörs sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände oder mit dem Fahrzeug eingebrachter Sachen ist explizit nicht Teil unserer Leistungen.

Die Einfahrt mit einem Erdgas betriebenen Fahrzeug ist erlaubt, mit einem Flüssiggas betriebenen Fahrzeug ist die Einfahrt jedoch strengstens verboten.

Die jeweils gültigen Nutzungsbestimmungen können am Standort selbst oder auch online unter www.apcoa.at/nutzungsbestimmungen/ eingesehen werden.

Das Reservieren von Stellplätzen ist grundsätzlich nicht möglich. Einzige Ausnahme bildet der Flughafen Graz - weitere Infos finden Sie hier

Elektromobilität

Hier finden Sie eine Liste mit allen Standorte nach Städten gruppiert, die über Ladeinfrastruktur verfügen. Informationen zum jeweiligen Betreiber finden Sie in der Standort-Beschreibung.

Zur Übersicht

Ja, für das Parken gilt der am Standort angeschlagene Tarif. Bitte beachten Sie die jeweilige Beschilderung mit Nutzungshinweisen vor Ort, da diese abhängig vom Betreiber variieren können.

Sollten Sie Fragen zu den Themen Dauerparken oder APCOA FLOW App haben, dann werden Sie vielleicht hier fündig: