Nutzungsbestimmungen für E-Ladestationen

(Nutzung einer E-Ladestation mit E-Fahrzeug)

1. Gegenstand Nutzungsbestimmungen

1) APCOA Austria GmbH (APCOA) betreibt in seinen Garagenbetrieben auf einzelnen Garagenstellplätzen eigene E-Ladestationen, gekennzeichnet mit APCOA CHARGING.

2) Gegenstand ist die Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Benutzung von E-Ladestationen, welche von APCOA als CPO (Charge Point Operator) betrieben werden.

3) APCOA stellt als EMSP (E-Mobility Service Provider) den Zugang bzw. die Benutzung der Ladestationen über eigene digitale Zugangsmedien zur Verfügung. An APCOA CHARGING Stationen kann auch über Roaming-Partner (RFID Karte oder App) geladen werden. 

4) Die durch das Einfahren in den jeweiligen Garagenbetrieb von APCOA für den jeweiligen Parkvorgang vereinbarten Nutzungsbestimmungen für Parkgaragen, Parkhäuser und Parkplätze zwischen dem Nutzer und APCOA bleiben von diesen Nutzungsbestimmungen für E-Ladestationen unberührt. Leistungsstörungen an den E- Ladestationen berühren nicht den Garagennutzungsvertrag hinsichtlich des Parkentgelts.

2. Vertragsabschluss

1) Der Vertrag zwischen APCOA und dem Nutzer kommt mit dem Freischalten der E-Ladestation, auf welche technische Art auch immer, zu Stande. Das Freischalten einer E-Ladestation ist durch QR Code Scan oder Auswahl der Station in der jeweiligen Lade App möglich. Sollte aus irgendeinem Grund der Ladevorgang ohne Freischalten der E-Ladestation beginnen, kommt der Vertrag spätestens mit Beginn des Ladevorgangs zu Stande.

2) Der Nutzer, der die E-Ladestation über einen Roaming-Partner freischaltet (mittels RFID Karte oder App), hat ein Vertragsverhältnis mit seinem Roaming-Partner. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und APCOA hinsichtlich der Nutzung von E-Ladestationen besteht daher nicht.
3) Mit Abschluss des Ladevorgangs ist der Vertrag seitens APCOA erfüllt.

4) Nutzer, die die E-Ladestation über einen Roaming-Partner verwenden, sind verpflichtet die vorab separat abgeschlossenen Nutzungsbedingungen ihrer Roaming Partner zu beachten. 

3. Leistungsumfang

1) Mit Freischalten der E-Ladestation ist der Nutzer berechtigt, unter zusätzlicher Beachtung der bei der E-Ladestation ersichtlichen Anweisungen, sein Elektrofahrzeug gegen Entgelt aufzuladen. Die Nutzung der E-Ladestationen ist nur nach Maßgabe ihrer Verfügbarkeit möglich, welche nicht garantiert wird.

2) Der zu verrechnende Ladevorgang beginnt mit Anstecken des Ladekabels sowie Authentifizierung des genutzten Mediums und endet mit korrektem Abstecken des Ladekabels. Zur Abrechnung gelangt stets die tatsächlich getankte Menge an Strom, wofür die Aufzeichnungen des Systems der APCOA maßgeblich sind. Hinzuzurechnen sind standortbezogen Nebenkosten wie Start- bzw. Blockier-Entgelte.

4. Nutzungsvoraussetzungen

1) Für die Nutzung der E-Ladestation ist ein Online-Zahlungsmittel wie Debit- oder Kreditkarte, die für Online Zahlungsvorgänge freigeschaltet ist, und ein internetfähiges mobiles Gerät erforderlich. Dies gilt nicht für Nutzer, die die E-Ladestation über einen Roaming-Partner verwenden. Nutzer, die die Ladestation über einen Roaming-Partner verwenden, benötigen für die Nutzung der E-Ladestation einen Roaming-Partner Zugang (RFID oder App).

2) Nutzer, die einen separaten Vertrag mit einem Roaming-Partner abgeschlossen haben, können auf Basis des mit dem Roaming-Partner abgeschlossenen Vertrags den Ladevorgang über den Roaming-Partner wählen und zu dem zwischen Nutzer und Roaming-Partner vereinbarten Tarifen vornehmen. Die jeweiligen zwischen Roaming-Partner und Nutzer vereinbarten Nutzungsbestimmungen kommen zur Anwendung.

5. Pflichten des Nutzers einer E-Ladestation

Der Nutzer verpflichtet sich:

1) die E-Ladestation gemäß dieser Nutzungsvereinbarung zu benützen; wobei die Nutzung der Ladeeinrichtung einzig zum vereinbarten Zweck erlaubt ist (z.B. kein Anschluss von Kühltransportern, Staubsaugern, E-Scootern und dgl.).

2) die Garage nicht mit einem havarierten E-Fahrzeug zu befahren.

3) ausschließlich aufladbare, für den Straßenverkehr zugelassene E-Fahrzeuge an der E-Ladestation anzuschließen, die mit ihren einzelnen Komponenten (z.B. Ladekabel, Ladekabelstecker, etc.) allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand befinden;

4) ausschließlich E-Fahrzeuge mit nichtgasenden Batterien zu laden;

5) die technischen Angaben des E-Fahrzeugherstellers hinsichtlich der Dauer und der maximalen Leistung des Ladevorgangs zu befolgen;

6) die E-Ladestation vor dem Ladevorgang auf ihre Funktionsfähigkeit sowie äußerliche Beschädigungen (insbesondere Kabel und Stecker) zu überprüfen. Im Falle eines festgestellten Schadens darf keinesfalls ein Ladevorgang gestartet werden;

7) vor dem Start des Ladevorgangs den Stecker seines Ladekabels mit der entsprechenden Steckdose der Ladestation zu verbinden. Hierbei sind die technischen Spezifikationen des E-Fahrzeuges bzw. die Angaben des Fahrzeugherstellers zu beachten;

8) bei Aufleuchten einer Warnleuchte, Anzeige einer Warnmeldung und/oder Ertönen eines Warnsignals an der Ladestation und/oder E-Fahrzeug, alle erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, um seine eigene Sicherheit und die von Dritten zu gewährleisten, insbesondere sofern ungefährlich und möglich (d.h. bei keinen Anzeichen für Funkenschlag oder -bildung, Brand- oder Glühstellen, Rauch- und Feuerentwicklung, etc.), die Verbindung von E-Fahrzeug und Ladestation zu trennen; 

9) Beschädigungen, mechanische oder technische Störungen oder einen Betriebsausfall der E-Ladestation oder die Blockade des reservierten Stellplatzes sollen dem Garagenbetreiber, nach Maßgabe der Möglichkeiten unter office(at)apcoa.at gemeldet werden.

10) Ladekabel nicht im Bereich von Fahr- und Gehwegen zu legen und darauf zu achten, dass diese keine Stolpergefahren darstellen;

11) in der Garage keinerlei Arbeiten, weder am E-Fahrzeug selbst, noch andere Arbeiten, durchzuführen;

12) die Beschilderung am Stellplatz nicht zu verändern.

13) bei Abstellen des Fahrzeugs auf einem Stellplatz mit Ladestation, ohne einen Ladevorgang zu starten (verbinden des Fahrzeugs mit der Ladestationen und Authentifizierung des berechtigten Mediums), eine Pönale in der Höhe von EUR 30,- gemäß vor Ort ausgehängter Tariftafel zu bezahlen.

6. Pflichten des Garagenbetreibers

1) Die Pflichten des Garagenbetreibers beschränken sich auf die Bereitstellung der E-Ladestation nach dem Inhalt dieser Nutzungsbestimmungen.

2) Der Garagenbetreiber ist in allen Fällen, die eine Unterbrechung des Betriebs notwendig machen, berechtigt die Verfügbarkeit seiner Ladestationen temporär einzuschränken oder zu unterbrechen, insbesondere 

  • bei Unterbrechungen des Betriebs bedingt durch technische Störungen und deren Behebungen oder durch notwendige Reparatur-, Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten; 
  • bei Über- oder Unterlast im Stromversorgungsnetz;
  • bei Fällen höherer Gewalt, also bei außerordentlichen Vorkommnissen (z.B. Naturereignissen, Streiks, Epidemien, etc.), die außerhalb der Kontrolle des Garagenbetreibers liegen.

7. Haftungen

1) des Nutzers:

  • Das Abstellen des E-Fahrzeuges bei der E-Ladestation und der Ladevorgang erfolgen auf Risiko des Nutzers.
  • Der Nutzer haftet für Schäden, die er verschuldet hat, im gesetzlichen Umfang. Dies beinhaltet insbesondere die Beschädigung der E-Ladestationen und/oder direkte oder indirekte Schäden an Personen und Gegenständen, die dadurch eingetreten sind, dass der Nutzer schuldhaft gegen die vorliegende Nutzungsbestimmungen oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Im Falle eines vom Nutzer verschuldeten Schadens hat dieser darüber hinaus den Garagenbetreiber gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten. 
  • Der Nutzer willigt ausdrücklich ein, bei bestimmungswidriger Nutzung der E-Ladestation oder Manipulationen an Lademitteln (beispielsweise: Ladekabel, Ladeanschluss im KFZ, Manipulation an Batterien) eine, dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende, Pönale lt. Tariftafel, für die Nutzung der E-Ladestation zu zahlen. 

2) des Garagenbetreibers:

  • Soweit es für die Haftung auf Verschulden ankommt, haftet der Garagenbetreiber, mit Ausnahme von Personenschäden, nur für vom Garagenbetreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
  • Der Garagenbetreiber haftet nicht für Schäden deren Ursache in der Nichtverfügbarkeit oder einer Störung der E-Ladestation gelegen ist. Darüber hinaus haftet der Garagenbetreiber dem Nutzer nur in dem Ausmaß, in dem ihm der Stromversorger für die E-Ladestation haftet. Allfällige Haftungslücken gehen nicht zulasten des Garagenbetreibers; diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG.
  • Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Garagenbetreibers, was deren persönliche Haftung betrifft.
  • Die Haftung des Garagenbetreibers für Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.
  • Haftungsansprüche des Nutzers müssen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden.

3) Die angeführten Haftungseinschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG.

8. Entgelte, Abrechnung, Zahlung

1) Die Tarife für das E-Laden und allfällige Nebenkosten finden sich, standortbezogen, in der jeweiligen (Web-)App oder im jeweiligen zwischen Nutzern und Roaming-Partner abgeschlossenen Roaming-Partner Vertrag. 

2) Die Abrechnung erfolgt, standortbezogen, über das in der jeweiligen (Web-) App hinterlegte Zahlungsmittel oder über den Roaming-Partner. 

3) Parkentgelte bzw. Benützungsentgelte für das Halten oder Parken des Fahrzeugs auf den Parkflächen der APCOA sind in dem jeweils gültigen Tarif über die Nutzung der E-Ladestationen nicht enthalten.

4) Pönale: Stellt der Nutzer sein Fahrzeug ohne aktiven Ladevorgang auf einem Stellplatz mit Ladestation ab, dann hat der Nutzer eine Pönale in Höhe von EUR 30,- gemäß vor Ort ausgehängter Tariftafel zu bezahlen. 

9. Nutzungsausschluss

1.) Der Garagenbetreiber behält sich vor, den Nutzer der E-Ladestation vom Bezug der Ladedienstleistungen temporär oder dauerhaft auszuschließen, wenn 

  • der Nutzer die Bestimmungen dieses Benutzungsvertrags von E-Ladestationen verletzt,
  • der Nutzer die in Rechnung gestellten Ladedienstleistungen nicht fristgerecht bezahlt,
  • sich der in einer anderen Weise treu- oder gesetzeswidrig verhält, 

2) APCOA unterrichtet den Nutzer über den erfolgten Nutzungsausschluss in geeigneter Form.

10. Änderungen der Nutzungsvereinbarung

1) APCOA kann diese Nutzungsvereinbarung aus Gründen technischer, rechtlicher oder sonstiger Vorgaben jederzeit ändern. APCOA wird die Nutzer vor Abschluss eines neuen Ladevorgangs zumindest in Textform auf die geänderten Klauseln (in der App oder per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise) hinweisen. 

11. Sonstiges

1) Auf diese Nutzungsvereinbarung ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

2) Für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich die für die Handelsgerichtsbarkeit sachlich zuständigen Gerichte in Wien zuständig, es sei denn der Nutzer ist Verbraucher im Sinne des KSchG.

3) Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig bzw. Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformvorbehalt.

4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit dieser Nutzungsvereinbarung in ihren übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, entstehende Lücken entsprechend dem Sinngehalt und dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner zu schließen.

12. Datenschutz

1) Informationen zum Datenschutz finden sich auf unserer Website unter https://www.apcoa.at/datenschutz/ oder werden dem Nutzer auf Wunsch zugesandt.

13. Widerrufsrecht FAGG - Auszug aus dem FAGG

1) Der Nutzer hat das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zur Benutzung von E-Ladestationen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und beträgt 14 (vierzehn) Tage.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, hat der Nutzer APCOA mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Der Nutzer kann, muss aber nicht, das hierfür beigefügte Muster-Widerrufsformular heranziehen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

2)    Folgen des Widerrufs

Wenn der Nutzer diesen Vertrag zur Benutzung von E-Ladestationen widerruft, hat APCOA den Nutzern allfällige Zahlungen für nicht erfolgte Dienstleistungen unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags zur Benutzung von E-Ladestationen durch den Nutzer bei APCOA eingegangen ist. 

Für diese Rückzahlung verwendet APCOA dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzern wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Nutzern wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Nutzer verlangt, dass die Ladedienstleistungen gemäß Vertrag zur Benutzung von E-Ladestationen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Nutzer APCOA einen anteiligen, angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer APCOA von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags zur Benutzung von E-Ladestationen unterrichtet, bereits erbrachten Ladedienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des in dem Vertrag zur Benutzung von E-Ladestationen vorgesehenen Ladedienstleistungen entspricht.

3)    Muster-Widerrufsformular (Anhang 1, Teil B zum FAGG)

Gerne können Sie für den Widerruf auch unser Muster-Widerrufsformular verwenden. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an 

APCOA Austria GmbH
Landstraßer Hauptstr. 146/13A
1030 Wien
E-Mail: office(at)apcoa.at

Hiermit widerrufe ich/wir den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: 
Benutzung von E-Ladestationen, welche von APCOA als CPO (Charge Point Operator) betrieben werden.

Bestellt am: ……………………………………………………
Erhalten am: ……………………………………………………
Name des Verbrauchers: ……………………………………………………
Anschrift des Verbrauchers: ……………………………………………………
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): ……………………………………………………
Datum: ……………………………………………………

Zuletzt aktualisiert: 28.03.2024