Vertragsbestimmungen für Dauerpark-Abos

1. Vertragsgegenstand ist das Recht des Kunden, das Kraftfahrzeug mit dem angegebenen KFZ-Kennzeichen (im Folgenden: "das Fahrzeug") zu den in diesem Vertrag genannten Bedingungen in der im Kundenportal gewählten Garage/auf dem gewählten Parkplatz (im Folgenden: "die Parkfläche") auf einem beliebigen freien Stellplatz abzustellen. Im Kundenportal kann das KFZ-Kennzeichen jedoch jederzeit aktualisiert werden, wenn ein anderes Fahrzeug verwendet wird. Ein Recht, das Fahrzeug auf einem bestimmten Stellplatz abzustellen, besteht nicht. Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, seines Zubehörs sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände oder mit dem Fahrzeug in die Parkfläche eingebrachter Sachen ist nicht Vertragsgegenstand. APCOA haftet daher in keiner Weise für das Verhalten Dritter, auch nicht für Diebstahl, Einbruch, Beschädigung etc., gleichgültig, ob sich diese Dritten befugt oder unbefugt in bzw. auf der Parkfläche aufhalten. Für Schäden, die in Folge eines Betriebsausfalles der Anlage entstehen, und bei Sachschäden haftet - soweit gesetzlich zulässig - APCOA nur für solche, die von APCOA oder von Gehilfen von APCOA vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die gesetzliche Pflicht zur Schadensminderung. Dieser Vertrag unterliegt nicht den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG). Ein Recht auf - auch nur teilweise - Weitergabe dieses Vertrages an Dritte ist ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung durch APCOA ausgeschlossen.

2. Das Entgelt und allfällige Nebenkosten sind jeweils am Monatsersten im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit allfälligen, ihm gegenüber APCOA zustehenden Ansprüchen gegen das Entgelt und allfälliger Nebenkosten aufzurechnen, wenn seine Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen, gerichtlich festgestellt, von APCOA anerkannt worden sind, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit von APCOA.

3. Bei einer Veränderung der Entgeltberechnungsgrundlagen nach oben oder unten wird das Entgelt angepasst. Erhöhungen des Entgelts führen nicht zu einer Erhöhung eines allenfalls gewährten Preisnachlasses. APCOA ist berechtigt, jederzeit Entgeltanpassungen durchzuführen. Maßgebend für die Anpassung sind Änderungen kollektivvertraglicher Löhne, der Energiekosten, des Erhaltungsaufwands (erforderliche Investitionen in das Objekt, Bestandzinserhöhung, etc.), oder Mehrkosten durch Gesetzesänderungen (insbesondere auch neue Steuern) sowie behördliche Verfügungen. Der Kunde hat nach Bekanntgabe dieser Erhöhung das Recht, den Vertrag entsprechend der im Kundenportal vereinbarten Kündigungszeit unter Beibehaltung des bisher bezahlten Entgelts zu beenden. Dieses Recht steht dem Kunden jedoch längstens innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Entgelterhöhung zu.

4. Die Zufahrtsberechtigung bezieht sich auf das angegebene KFZ-Kennzeichen. Das Abstellen anderer Fahrzeuge ist nur nach vorheriger Aktualisierung des KFZ-Kennzeichens im Kundenportal gestattet. Es dürfen jedoch nicht mehr als die im Kundenportal vereinbarten Stellplätze in Anspruch genommen werden. Beim Abstellen des Fahrzeuges ist die Bodenmarkierung unbedingt zu beachten. Wird das Fahrzeug so abgestellt, dass angrenzende Abstellplätze nicht entsprechend der Markierungen benützt werden können, ist für die solcherart missbräuchlich benützten Abstellplätze das nach dem jeweils gültigen Tarif anfallende Entgelt zu bezahlen. Darüber hinaus behält sich APCOA das Recht vor, das Fahrzeug gemäß den jeweils gültigen Nutzungsbedingungen auf Kosten und Gefahr des Fahrzeughalters zu entfernen oder durch einen Dritten entfernen zu lassen bzw. wenn die dort gegebenen Voraussetzungen vorliegen, dessen Verschrotten zu veranlassen. Der Kunde ist in diesen Fällen zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

5. Zur ordnungsgemäßen Organisation des Betriebsablaufes gelten in bzw. auf jeder Parkfläche die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen und Aushänge vor Ort. Demgemäß schließt APCOA den gegenständlichen Stellplatz-Nutzungsvertrag ausschließlich unter Zugrundelegung der  Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus gilt sinngemäß die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils gültigen Fassung. Sämtliche in der Garage angebrachten Verkehrszeichen, Lichtsignale, Hinweistafeln, Bodenmarkierungen usw. sowie alle bestehenden behördlichen Vorschriften sind vom Kunden genau zu beachten. Auf der Parkfläche ist die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten.

6. Der Kunde verpflichtet sich, das abgestellte Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern und abzuschließen und sodann ohne Aufschub die Parkfläche zu verlassen. APCOA haftet nicht für im Fahrzeug verwahrte Sachen. Die Sorge für erforderliche Frostsicherheit des abgestellten Fahrzeuges obliegt dem Kunden.

7. Die Parkfläche und ihre Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu behandeln.

8. Den Anordnungen des Betriebspersonals ist im Interesse sämtlicher Kunden Folge zu leisten.

9. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen kann das Entgelt nicht rückvergütet werden.

10. Bei Einfahrt ohne Verwendung des Parkberechtigungsmediums gelangt der jeweils entsprechende Kurzparktarif zur Verrechnung, ohne dass dieser auf das Entgelt gutgeschrieben werden kann.

11. Sofern ein Parkberechtigungsmedium (Codekarte, Schlüssel, Parkausweis etc.) ausgegeben wird, ist diese sorgfältig und sachgemäß zu verwahren. Bei Beschädigung oder Verlust ist APCOA umgehend zu benachrichtigen. Für allfällige sonstige APCOA-Leistungen sind die jeweiligen tariflichen Kosten zu tragen.

12. APCOA ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und das Parkberechtigungsmedium zu sperren, wenn der Kunde

a) mit der Bezahlung des Entgelts trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist in Verzug ist;

b) mit der Bezahlung der Nebenkosten trotz Mahnung unter Setzung einer vierwöchigen Nachfrist in Verzug ist;

c) die Parkberechtigung missbräuchlich verwendet wird;

d) sonstige Vertragsbedingungen oder die sich aus der Straßenverkehrsordnung oder aus den Nutzungsbedingungen ergebenden Pflichten gröblich verletzt.

Falls der Kunde mit der Bezahlung des Entgelts und/oder allfälliger Nebenkosten trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist in Verzug ist, kann APCOA auch unter Aufrechterhaltung des Vertrages die Parkberechtigung sperren, bis das ausständige Entgelt und/oder allfällige Nebenkosten bezahlt sind.

In jedem Fall behält sich APCOA die Geltendmachung eines allfälligen darüberhinausgehenden Schadenersatzes vor.

13. Für den Fall, dass der Kunde mit seinen Leistungen in Verzug gerät, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils aktuellen von der Österreichischen Nationalbank veröffentlichten Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % Verzugszinsen pro Jahr, vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche außergerichtliche bzw. vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahn-, Auskunfts- und Anwaltskosten, die durch seinen Zahlungsverzug  verursacht  wurden, in der dem jeweils zur Anwendung gelangenden Tarif entsprechenden Höhe, jedoch mit einem Maximalbetrag von € 500,- zzgl. USt. zu ersetzen.

14. Der Vertrag kann nach Ablauf einer allenfalls vereinbarten Mindestlaufzeit, sowohl von APCOA als auch vom Kunden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Letzten eines jeden Monats gekündigt werden. Die kürzeste Laufzeit eines Vertrags beträgt 3 Monate. Der Normaltarif ist dem Produkt "Dauerparken 24/7" zugeordnet und stellt die Basis für Nachverrechnungen dar. Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, werden die in Anspruch genommenen Monate - sowie allfällige Gratismonate - zum Normaltarif nachverrechnet.

15. Die  vom  Kunden  erlegte  Kaution  dient  der  Sicherstellung  sämtlicher  Forderungen  von  APCOA gegenüber dem Kunden aus diesem Nutzungsvertrag und wird in gleicher Höhe und ohne, dass diese zinsbringend zu veranlagen wäre, rückerstattet, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses eine allenfalls zur Verfügung gestellte Parkberechtigung zurückstellt, das Fahrzeug von der Parkfläche entfernt und alle allfälligen sonstigen Ansprüche gegenüber APCOA erfüllt hat. Bei Verlust oder nicht rechtzeitiger Zurückstellung der Parkberechtigung oder bei nicht rechtzeitiger Entfernung des Fahrzeuges verfällt die Kaution. Die Zurückstellung ist jedenfalls dann nicht rechtzeitig, wenn diese nicht binnen 3 (drei) Monaten ab Ende der Vertragslaufzeit erfolgt. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche bleibt APCOA vorbehalten. Der Kunde stimmt ausdrücklich dem Gebrauch der Kaution durch APCOA während aufrechten Vertragsverhältnisses zu.

16. Falls der Kunde das Fahrzeug bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht entfernt, hat APCOA Anspruch auf ein Benützungsentgelt in mindestens der Höhe des sich nach diesem Vertrag ergebenden Entgelts. Jeder angefangene Monat wird voll berechnet. Darüber hinaus steht es APCOA frei, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das Fahrzeug auf Kosten des Kunden und auf dessen Risiko von der APCOA-Parkfläche zu entfernen oder auf einer anderen APCOA-Parkfläche abzustellen.

17. Falls und solange der Kunde gegenüber APCOA mit der Bezahlung des Entgelts oder einer anderen vertraglichen Verpflichtung in Verzug ist, hat APCOA ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingestellten Fahrzeug. APCOA kann durch geeignete Mittel die Entfernung des Fahrzeuges verhindern. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes kann durch Sicherheitsleistung abgewendet werden.

18. Mitteilungen gelten als rechtmäßig erfolgt, wenn sie der anderen Partei, an die im Kundenportal eingetragene Adresse (per Post oder E-Mail) geschickt werden. Der Kunde wird allfälligen Adressenänderungen unverzüglich im Kundenportal aktualisieren. Gleiches gilt für APCOA. Auch allfällige Änderungen bei den Fahrzeugdaten sind unverzüglich im Kundenportal vorzunehmen.

19. Eine allenfalls anfallende Rechtsgeschäftsgebühr trägt der Kunde.

20. Gemäß §12 und §13 DSG, sowie der DSGVO erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zur automationsunterstützten Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies gilt insbesondere auch für Bildaufzeichnungen und Kennzeichenauswertung an Ein- und Ausfahrten, Kassenautomaten und Zugängen. Unsere Datenschutzerklärung gemäß DSGVO finden Sie hier.

21. Die jeweils gültigen Nutzungsbestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Stellplatz-Nutzungsvertrages.

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn APCOA ein Bestätigungs-E-Mail übermittelt. 

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2022


Kundeninformation für die Online-Bestellung 

Sehr geehrter Kunde, 

I. Mit der Bereitstellung des Online-Systems ist kein rechtsverbindliches Angebot des Betreibers APCOA Austria GmbH (APCOA) verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden (Kunde), ein Angebot zum Abschluss eines Stellplatz-Nutzungsvertrages gemäß den gültigen Nutzungsbedingungen dem Betreiber APCOA zu unterbreiten.

II. Durch Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein unverbindliches Angebot auf Abschluss eines Stellplatz-Nutzungsvertrages ab. Der Kunde kann jederzeit bis zum Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ den Vorgang durch Schließen des Fensters des Internet-Browsers beenden. Der Kunde erhält nach Betätigen des Buttons eine E-Mail als Bestätigung für den Eingang der Anfrage - damit gilt das Angebot als verbindlich. APCOA ist berechtigt, das Angebot zu prüfen und bei Annahme eine Bestätigung per E-Mail entsprechend den Bedingungen des Stellplatz-Nutzungsvertrages zu übermitteln.

III. Der Angebotstext steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

IV. Gemäß den gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten informieren wir hier den Kunden über die Ausübung des Widerrufsrechts für Verbraucher. Der Kunde hat ergänzend unsere Nutzungsbedingungen zu beachten.


Widerrufsbelehrung 

Dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes ist, steht nachstehendes gesetzliches Widerrufsrecht zu:  

 

Widerrufsrecht  

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um als Kunde das Widerrufsrecht ausüben zu können, muss der Kunde uns als Betreiber (APCOA Austria GmbH, Landstraßer Hauptstraße 146/13A, 1030 Wien, Telefon: +43 1 717 16-17, E-Mail: dauerparken(at)apcoa.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.  

 

Folgen des Widerrufs 

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Kunden alle Zahlungen, die wir von Ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.  

 

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Einzelne Parktransaktionen werden jedenfalls nach dem jeweiligen Kurzparktarif abgerechnet. 

 

Der Kunde hat die Parkberechtigung unverzüglich und in jedem Fall binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde APCOA über den Widderruf dieses Vertrages unterrichtet, an APCOA zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Parkberechtigung vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. 


Muster-Widerrufsformular 

(Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, dann ist dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden.)  

 

An APCOA Austria GmbH, Landstraßer Hauptstraße 146/13A, 1030 Wien oder per E-Mail an dauerparken(at)apcoa.at

 

− Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 

 

− Bestellt am (*)/erhalten am (*)  

 

− Name des/der Verbraucher(s)  

 

− Anschrift des/der Verbraucher(s)  

 

− Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)  

 

− Datum  

 

(*) Unzutreffendes streichen.